
Nun beginnt die Umsetzungszeit Ihres Projekts! Neben Anschaffungen und Dienstleistungen können Sie auch eigene Arbeiten als Bürgerschaftliches Engagement (Eigenleistung) einbringen. Es werden ausschließlich Positionen umgesetzt, die zuvor auch beantragt wurden.
Sollte es zu Änderungen z.B. im Kostenplan kommen, sprechen Sie bitte direkt mit dem Regionalmanagement, um ggf. Anpassungen vorzunehmen. Sowohl im laufenden Prozess, spätestens aber zum 30. November des Kalenderjahres, werden die beantragten Kosten abgerechnet. Hierfür gilt das Erstattungsprinzip. Das heißt, Sie gehen als Projektträger:in zunächst in Vorleistung und erhalten im Anschluss die Fördermittel für die im Antrag aufgeführten Ausgaben zurück. Nutzen Sie gerne unseren digitalen Auszahlungsantrag.
Bei allen Fragen rund um die Abrechnung unterstützt Sie das Regionalmanagement.