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Aufruf Kleinprojekte 2024 läuft! Beantragen Sie bis zum 14. April 2024 hier ihr Kleinprojekt.

LEADER

Was steckt hinter LEADER?

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union und wird aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) finanziert. In Nordrhein-Westfalen wird das LEADER-Programm durch das Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW umgesetzt und mit Landesmitteln unterstützt.

Über LEADER sollen regionalen Akteur:innen, Vereine und Bürger:innen die Möglichkeit erhalten Ihre Region „von unten“ mitzugestalten und zukunftsfähig zu entwickeln. Jede LEADER-Region wird durch ein eigenes Regionalmanagement begleitet. Dadurch kann spezifisch auf die Menschen vor Ort und Ihre Bedarfe eingegangen werden.

In der aktuellen Förderperiode 2023-2028 stehen der Region LenneSchiene 2,7 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, um innovative und nachhaltige Projekte gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu entwickeln und umzusetzen.

Fischbauchbogenbrücke

LEADER ist die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ und wird übersetzt mit „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums“.

Der Weg zu Ihrem LEADER-Projekt!

Ideenfindung und Kontakt mit dem Regionalmanagement

Ablauf LEADER 1 Ideenfindung

Über LEADER  können Projekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beitragen und die innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region LenneSchiene liegen. Um herauszufinden, ob Ihre Idee zur LEADER-Förderung passt, können Sie zunächst folgende Fragen klären:

  • Ist die Idee innovativ? Leistet sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Region?
  • Was ist das Ziel des Projekts und wer in der Region kann davon profitieren?
  • Wer setzt das Projekt um? Gibt es Unterstützer:innen?
  • Was wird es ungefähr kosten?


Ablauf LEADER 2 Kontakt zum RegionalmanagementDas Regionalmanagement berät und unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung und Konkretisierung Ihrer Ideen. Egal ob am Telefon, per Mail oder im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort. Natürlich können Sie sich auch von unseren laufenden und bereits umgesetzten Projekten inspirieren lassen.

Ausarbeitung der Projektunterlagen

Ablauf LEADER 3 Ausarbeitung Projektunterlagen

Um Ihre Ideen festzuhalten und eine Förderfähigkeit über LEADER sicherzustellen, fertigen Sie eine Projektbeschreibung und eine Kostenübersicht an. Hier können Sie auch unsere LEADER-Checkliste zur Rate ziehen. Anhand Ihrer Unterlagen prüft das Regionalmanagement mithilfe des Projektbewertungsbogens, ob das Projekt förderfähig ist.

Für LEADER gilt ein Fördersatz von maximal 70%. Das heißt auch, dass Sie den restlichen Anteil als Projektträger selbst finanzieren müssen.

Projektvorstellung in der LAG-Sitzung und LAG-Entscheid

Ablauf LEADER 4 Projektvorstellung LAGIm nächsten Schritt stellen Sie als Projektträger:in Ihr Projekt der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vor. Ablauf LEADER 5 LAG EntscheidDie LAG ist das wichtigste Gremium im LEADER-Prozess und entscheidet, ob die eingereichten Projekte zur Entwicklungsstrategie der Region beitragen und die darin verankerten Kriterien ausreichend berücksichtigt sind. Sie präsentieren Ihre Idee und beantworten im Anschluss die Fragen der LAG. Für Ihren Vortrag können Sie unsere Vorlage verwenden.

Antragstellung Bezirksregierung

Ablauf LEADER 6 Antragstellung BRA

Nach dem positiven Beschluss der LAG, prüft die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde, ob das Projekt den Richtlinien des Landes NRW entspricht. Hierfür muss ein formaler Förderantrag gestellt werden. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und bespricht mit Ihnen die notwendigen Unterlagen. Nutzen Sie außerdem unsere LEADER-Checkliste, um die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.

Auch ein asuführlicher Kostenplan mit Vergleichsangeboten ist Teil des Förderantrags. Falls Sie planen für Ihren Eigenanteil Spenden einzuholen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

- Spenden, die vor Projektumsetzung eingehen oder bekannt sind, können mit in den Antrag aufgenommen werden und reduzieren den Eigenanteil.
- Spenden, die nachträglich in das Projekt einfließen, werden gleichermaßen von Eigenanteil und Fördersumme abgezogen.
- Zweck-ungebundene Spenden, also Spenden für die allgemeine Arbeit des Vereins, sind nicht davon betroffen. Gleiches gilt für die öffentliche Kofinanzierung bspw. durch Kommunen. Dabei ist zu beachten, dass mind.10% Eigenanteil durch den Projektträger/die Projektträgerin bar finanziert werden muss.

Erhalt der Bewilligung

Ablauf LEADER 7 Erhalt Bewilligung

Nach erfolgreicher und positiver Prüfung verschickt die Bezirksregierung den Zuwendungsbescheid an Sie. Wenn dieser vorliegt – und erst dann – dürfen Sie mit der Umsetzung des Projektes beginnen und die notwendigen Aufträge für Leistungen vergeben.

Gemeinsame Umsetzung

Ablauf LEADER 8 Gemeinsame Umsetzung

Nun beginnt die Umsetzungszeit Ihres Projekts! Neben Anschaffungen und Dienstleistungen können Sie auch eigene Arbeiten als Bürgerschaftliches Engagement (Eigenleistung) einbringen. Es werden ausschließlich Positionen umgesetzt, die zuvor auch beantragt wurden. Sollte es zu Änderungen z.B. im Kostenplan kommen, sprechen Sie bitte direkt mit dem Regionalmanagement. Gemeinsam wird die Änderung im Projekt bei der Bezirksregierung angemeldet.

Erhalt der Fördermittel

Ablauf LEADER 9 Erhalt Fordermittel

Sowohl im laufenden Prozess, spätestens aber mit Ende Ihres Projekts, werden die beantragten Kosten abgerechnet. Hierfür gilt das Erstattungsprinzip. Das heißt, Sie gehen als Projektträger:in zunächst in Vorleistung und erhalten im Anschluss die Fördermittel für die im Antrag aufgeführten Ausgaben zurück. Bei allen Fragen rund um die Abrechnung unterstützt Sie das Regionalmanagement.

Projektfertigstellung

Ablauf LEADER 10 Projektfertigstellung

Im Anschluss an die Abrechnung erfolgt neben eventuellen Projektbesichtigungen auch noch der formale Abschluss des Projekts über den Verwendungsnachweis. Hier werden der Projektverlauf und die entstandenen Kosten noch einmal zusammengefasst.

Spätestens im Anschluss heißt es dann: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben dazu beigetragen unsere Region noch lebenswerter zu machen.

Hinweise zu Projektinhalten der Struktur- und Dorfentwicklung

Mit dem Umzug der Strukturentwicklung und der Dorferneuerung in eine gemeinsame Richtlinie und der Einführung der neuen LEADER-Richtlinie sind für die LEADER-Regionen in NRW neue Regelungen entstanden, die seit Anfang 2024 folgende Auswirkungen auf die Projektförderung in LEADER haben:

  • Projekte, die inhaltlich in die Struktur- und Dorfentwicklung (SDE) passen, werden nach den inhaltlichen Vorgaben der SDE-Richtlinie gefördert.
  • Welche Projekte dies konkret betrifft, klärt das Regionalmanagement in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg.
  • Die Projekte können weiterhin Teil der LEADER-Region sein.
  • Die Förderkonditionen der SDE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie werden in der jeweils strengeren Auslegung betrachtet.

Gerade aufgrund dieser neuen Situation gilt deshalb: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Regionalmanagement in Verbindung und besprechen Sie Ihre Projektidee mit uns! Wir möchten Ihnen weiterhin die bestmögliche Beratung bieten und Ihre Fragen rund um eine Förderung Ihrer Projektidee klären.