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Aufruf Kleinprojekte 2024 läuft! Beantragen Sie bis zum 14. April 2024 hier ihr Kleinprojekt.

FAQ

Sie haben noch Fragen? 
Hier beantworten wir ein paar der häufigsten. Ansonsten stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 02392-80665421 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

Förderung allgemein

Ich habe eine Projektidee. Was muss ich tun?

Wir freuen uns über die Idee für die Region! Schauen Sie doch mal auf unserer Mitmachen-Seite nach, welche Förderung dafür in Frage kommt. Melden Sie sich gerne beim Regionalmanagement – hier erhalten Sie Hinweise und Tipps zu den Fördermöglichkeiten.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Alle natürlichen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Fördermittel beantragen – also Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Unternehmen, Kirchengemeinden etc.

Ich komme nicht aus der Region. Kann ich trotzdem ein Projekt beantragen?

Wenn Sie sich mit Ihrer Organisation in der Region engagieren und das Projekt einen Mehrwert insbesondere für die Region LenneSchiene bringt, ist eine Förderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Denkbar sind auch Kooperationsprojekte, die mit anderen (LEADER-)Regionen gemeinsam umgesetzt werden.

Andernfalls können Sie auch nachsehen, ob es bei Ihnen in der Nähe auch eine LEADER-Region gibt. Hier finden Sie unsere Nachbarn.

Woher weiß ich, ob ich ein LEADER oder ein Kleinprojekt beantragen möchte?

Hier hilft hoffentlich unser Vergleich der beiden Programme.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich mit Ihrer Idee gerne beim Regionalmanagement.

Wir benötigen eine regelmäßige und langfristige Unterstützung. Können wir Fördermittel für laufende Kosten beantragen?

Leider können wir in LEADER oder über die Kleinprojekte keine laufenden Kosten fördern. Bei innovativen, neuen oder projektartigen Ideen dürfen Sie immer gerne auf uns zukommen!

Wer entscheidet, ob mein Projekt gefördert wird?

Über die Projekte, die in der Region gefördert werden, entscheidet zunächst die Lokale Aktionsgruppe. Sie setzt sich aus kommunalen und Vertreter:innen verschiedener Themenbereiche zusammen. Nach positivem LAG-Beschluss benötigen Sie außerdem eine offizielle Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg.

Wie aufwendig ist die Förderung für mich?

Sowohl bei der LEADER-Förderung als auch bei den Kleinprojekten handelt es sich um öffentliche Gelder. Entsprechend ist die Förderung mit bürokratischen Vorgaben verbunden. Das gilt nicht nur für die Phase der Antragstellung, sondern auch für den Bewilligungsprozess und die Abrechnung. Deshalb sollten Sie ausreichend Kapazitäten für die sorgfältige Bearbeitung der Vorgaben einplanen.

Ihr Vorteil ist, dass das Regionalmanagement Sie bei dem gesamten Verfahren unterstützt und bei Fragen zur Verfügung steht.

Ist die Umsatzsteuer förderfähig?

Ja, die Umsatzsteuer ist förderfähig, wenn der/die Projektträger:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Genaueres dazu erfahren Sie durch Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

LEADER

Was ist LEADER?

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume beitragen soll. Hierfür können „von unten“ – also von den Bürger:innen Ideen eingereicht, umgesetzt und gefördert werden. Hinzu kommt, dass die Vergabe der Fördermittel ebenso mehrheitlich von Vertretungen der lokalen Bevölkerung getroffen wird – der Lokalen Aktionsgruppe.

Welche Unterlagen brauche in für ein LEADER-Projekt?

In den unterschiedlichen Phasen von Ihrer Idee zum umgesetzten Projekt müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Werfen Sie hierzu einen Blick in unsere LEADER-Checkliste und sprechen mit dem Regionalmanagement.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Bewilligte Projekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 70 % unterstützt, d.h. 70 % der förderfähigen Kosten werden von EU und Land erstattet. Insgesamt können pro Projekt maximal 250.000 € beantragt werden.

Woher kommt das restliche Geld?

Mind. 30 % der Projektkosten müssen also anderweitig abgedeckt werden. Um diesen Eigenanteil muss sich der/die Projektträger:in selbst kümmern. Im Vorfeld sollten Sie deshalb klären, ob Sie den Eigenanteil erbringen können. Es gibt außerdem die Möglichkeit Spenden oder anderweitige Unterstützung in den Eigenanteil einfließen zu lassen. Dazu gehören auch Arbeitstätigkeiten als „unbare“ Eigenleistung.

Kann ich Spenden für mein LEADER-Projekt annehmen?

Dies ist ein klassischer Fall von "kommt darauf an":

  • Spenden, die vor Projektumsetzung eingehen oder bekannt sind, können mit in den Antrag aufgenommen werden und reduzieren den Eigenanteil.
  • Spenden, die nachträglich in das Projekt einfließen, werden gleichermaßen von Eigenanteil und Fördersumme abgezogen.
  • Zweck-ungebundene Spenden, also Spenden für die allgemeine Arbeit des Vereins, sind nicht davon betroffen. Gleiches gilt für die öffentliche Kofinanzierung bspw. durch Kommunen. Dabei ist zu beachten, dass mind.10% Eigenanteil durch den Projektträger/die Projektträgerin bar finanziert werden muss.
Was sind „unbare Eigenleistungen“?

Um den baren Eigenanteil abzudecken, kann Ehrenamtliches Engagement in Form von unbaren Eigenleistungen in das Projekt einfließen. Bitte besprechen Sie sich hierzu mit dem Regionalmanagement.

Was bedeutet „Förderung nach Erstattungsprinzip“?

Hiermit ist gemeint, dass der/die Projektträger:in die beantragten Maßnahmen zunächst vorfinanzieren muss. Die Förderung erhalten Sie nach Umsetzung und Zahlung der Projektbestandteile. Innerhalb der Projektlaufzeit sind Teilabrechnungen möglich.

Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?

Es werden ausschließlich Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Mit Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg dürfen Sie Ihr LEADER-Projekt starten. Als Projektbeginn zählt auch die Vergabe oder Beauftragung von Aufträgen oder ähnliche, offizielle Zusagen.

Gibt es Maßnahmen, die nicht förderfähig sind?

LEADER gibt als Förderprogramm sowohl einen inhaltlichen als auch strukturellen Rahmen für die Projekte vor. Nicht jede Projektidee wird in diesen Rahmen passen. Außerdem können auch einzelne Aspekte innerhalb eines Projekts nicht förderfähig sein. Setzen Sie sich deshalb mit dem Regionalmanagement in Verbindung, um Ihre Idee unverbindlich auf Förderfähigkeit prüfen zu lassen.

Beispiele für nicht förderfähige Projektbestandteile sind laufende Kosten, Rabatte oder lebende Tiere.

Darf ich das grün-weiße LEADER-Logo für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen?

Nein, leider nicht. Projekte, die ab 2023 eine Bewilligung erhalten haben, müssen sich an die neuen Veröffentlichungspflichten halten. Laut Merkblatt „Information und Sichtbarkeit“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (MLV) muss auf „die Verwendung zusätzlicher Embleme, die auf eine EU-Förderung verweisen, bspw. LEADER“ verzichtet werden. Bitte halten Sie für die Verwendung von Logos Rücksprache mit dem Regionalmanagement. Hier erhalten Sie auch die Dateien und Druckvorlagen.

Was passiert, wenn es während der Projektumsetzung zu Änderungen kommt?

Keine Panik! Änderungen sind möglich und durch die Komplexität der Projekte keine Seltenheit. Wichtig ist, dass alle Änderungen gemeldet werden, am Besten vor ihrer Umsetzung, denn dann können Sie in der Förderung berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungshinweise können dazu führen, dass Fördermittel gekürzt werden! 

Kleinprojekte

Was ist ein Kleinprojekt?

Über die Kleinprojekte, bzw. das „Regionalbudget“, können kleinere Vorhaben innerhalb eines Kalenderjahres umgesetzt werden. Die Projekte dürfen eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht übersteigen.

Wann darf ich mit meinem Kleinprojekt beginnen?

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Nachdem Sie als Projektträger:in den Weiterleitungsvertrag mit der LenneSchiene unterschrieben haben, dürfen Sie mit Ihrem Kleinprojekt beginnen. Als Projektbeginn zählt auch die Vergabe oder Beauftragung von Aufträgen oder ähnliche, offizielle Zusagen.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Bewilligte Kleinprojekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 80 % unterstützt, d.h. 80 % der förderfähigen Kosten werden von Bund und Land übernommen und über die LenneSchiene kofinanziert.

Woher kommt das restliche Geld?

Mind. 20 % der Projektkosten müssen also anderweitig abgedeckt werden. Um diesen Eigenanteil muss sich der/die Projektträger:in selbst kümmern. Im Vorfeld sollten Sie deshalb klären, ob Sie den Eigenanteil erbringen können. Spenden werden leider nicht auf den Eigenanteil angerechnet. Es gibt die Möglichkeit Arbeitstätigkeiten als „unbare“ Eigenleistung in das Projekt einfließen zu lassen.

Kann ich Spenden für mein Kleinprojekt annehmen?

Dies ist ein Fall von „kommt drauf an":

  • Spenden, die für das spezifische Kleinprojekt angenommen wurden, werden von der Förderung abgezogen. Der Eigenanteil von min. 20% wird vollständig und ausschließlich durch den Projektträger/die Projektträgerin finanziert. Dies gilt auch für öffentliche Kofinanzierungen durch bspw. Kommunen.
  • Zweckungebundene Spenden, also Spenden für die allgemeine Arbeit des Vereins sind davon nicht betroffen.
Was bedeutet „Förderung nach Erstattungsprinzip“?

Hiermit ist gemeint, dass der/die Projektträger:in die beantragten Maßnahmen zunächst vorfinanzieren muss. Innerhalb der Projektlaufzeit sind Teilabrechnungen möglich.

Region & Verein

Was ist die Lokale Aktionsgruppe?

Die Lokale Aktionsgruppe, oder kurz LAG, ist das Gremium, das über die eingereichten Projektideen entscheidet. Sie ist zudem für die Inhalte der Regionalen Entwicklungsstrategie verantwortlich bringt neue und lokale Aspekte in die Regionalentwicklung mit ein.

Warum ist die Region als Verein organisiert?

Damit LEADER-Regionen handlungsfähig sind und z. B. auch selber Projekte beantragen und eine LAG formen können, benötigen Sie eine Rechtsform. An der LenneSchiene haben wir dafür – wie in vielen Nachbarregionen ebenso – einen eingetragenen Verein gegründet.

Wer gehört zum Vereinsvorstand?

Der Vereinsvorstand des Regionalvereins der LenneSchiene besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter:in sowie der/dem Kassierer:in.

Was macht das Regionalmanagement?

Das Regionalmanagement begleitet den LEADER-Prozess in der Region. Wir beraten Sie zu Projektideen und Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Projektumsetzung.

Darüber hinaus tragen wir die Region und Ihre Projekte in die Öffentlichkeit und möchten Menschen zur Teilnahme am LEADER-Prozess motivieren. Bei Fragen rund um LEADER und die Region sind wir gerne für Sie da!

Wer gehört zur LEADER-Region LenneSchiene?

Die LenneSchiene formt sich aus den Städten Iserlohn (südlicher Teil), Altena, Werdohl und Plettenberg sowie den Gemeinden Nachrodt-Wiblingwerde und Finnentrop. Die genaue Regionsgrenze können Sie unserer Karte entnehmen.

Was ist die Regionale Entwicklungsstrategie?

Die Regionale Entwicklungsstrategie, oder kurz RES, ist der Leitfaden, den sich die Region für die neue Förderperiode 2023-2029 gegeben hat. Die RES dient also als Basis für die inhaltliche Ausrichtung der Region. Gleichzeitig ist sie auch Werkzeug für die Organisation der Region, also z.B. der Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der geregelten Überprüfung der gesetzten Ziele kommender Jahre.

Und was man sonst noch so wissen sollte

Warum gibt es so viele Abkürzungen? (LEADER, RES, LAG, ELER, GAK…)

Gute Frage! Im Arbeitsalltag helfen diese Abkürzungen dem Regionalmanagement gut mit der Lokalen Aktionsgruppe, der Bezirksregierung und dem Ministerium zu kommunizieren, auch wenn es nach außen schnell unübersichtlich wird. Wenn Sie eine Abkürzung nicht zuordnen können, bitte einfach nachfragen.😉

LEADER – ist das englisch? Was bedeutet die Abkürzung?

LEADER ist die Abkürzung des französischen "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und wird übersetzt mit "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums". LEADER ist also ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglichen soll, Ihre Region aktiv mitzugestalten.

Was hat LEADER mit der REGIONALE zu tun?

Die LEADER-Region LenneSchiene und damit der Verein für Regionalentwicklung Region LenneSchiene e.V, hat sich 2015 gegründet und geht aus dem NRW-Programm der REGIONALE von 2009 hervor. In der REGIONALE haben sich acht Kommunen entlang der Lenne als interkommunale Kooperation „LenneSchiene“ zusammengeschlossen. Diese Kooperation ist heute noch aktiv. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Wie kann ich über die Region auf dem Laufenden bleiben? Gibt es einen Newsletter der Region?

Ja, alle interessierten können sich unter hier in den Newsletter eintragen. Wir versenden in regelmäßigen Abständen (ca. 4-5mal im Jahr) Informationen zu Projekten und Veranstaltungen aus der Region. Zudem erhalten Sie mit dem Newsletter Projektaufrufe und Bewerbungsfristen direkt per Mail.

LEADER und die LenneSchiene in den sozialen Medien?

Als LenneSchiene sind wir auch auf Facebook vertreten! Wenn Sie über Ihre Projekte in den sozialen Medien berichten, können Sie außerdem den gemeinsamen Hastag #LEADERinNRW nutzen.